Ehe- und Erbrecht

Die Trauung verbindet die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft. Der Gesetzgeber hat mit dem allgemeinen Teil des Eherechts eine Rahmenordnung aufgestellt, die den Ehegatten innerhalb dieses Spielraumes, Gestaltungsfreiheiten lässt.

Fehlende Verträge oder Testamente können zu Unstimmigkeiten oder Unklarheiten unter den Erben führen. Es lohnt sich, den Nachlass rechtzeitig zu planen und zu regeln.

In Sachen Eherecht, Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Eheverträgen
  • Übernahme von Nachlassverwaltungen und Erbteilungen
  • Willensvollstrecker